Warum wird unser Förderverein dringend benötigt?
Weil der Schule nicht genügend Geld für notwendige Lehr- und Lernmittel zur Verfügung steht, die aber für eine gute Entwicklung der Kinder unverzichtbar sind (z.B. Musikinstrumente, Anschauungsmaterial, Computer, etc.).
Weil kein Kind aus finanziellen Gründen bei Klassenfahrten zurückbleiben darf.
Weil die Schülerinnen und Schüler sonst nicht an Arbeitsgemeinschaften und Wettbewerben teilnehmen können, die wichtige pädagogische Elemente darstellen – aber mit Kosten verbunden sind.
Weil all die genannten Punkte ohne Zuschüsse und Spenden kaum zu realisieren sind.
Wie kann ich Mitglied werden ?
Mit einem jährlichen Beitrag in Höhe von zurzeit 12,00 Euro können Sie dazu beitragen, dass wir die Aufgaben, die wir uns vorgenommen haben, weiterverfolgen können.
Vom Finanzamt sind wir als gemeinnütziger Verein anerkannt. Die Beiträge sowie Geld- und Sachspenden können steuerlich wirksam berücksichtigt werden.
Einfach die beigefügte Beitrittserklärung ausfüllen und im Sekretariat der Schule abgeben.
Ansprechpartner
1. Vorsitzende
Klaus Michels
kmichelstreff@t-online.de
2. Vorsitzender
Yvonne Klingenberg
fam-klingenberg@gmx.de
Kassiererin
Eva Ebert
e.ebert@sks-nordlippe.de
Schriftführer
Jonas Kaatze
j.kaatze@sks-nordlippe.de
1. Beisitzerin
Sonja Will
sonja_235@t-online.de
2. Beisitzer
Winfried Laux
Förderverein der
Sekundarschule Nordlippe e.V.
Hackemackweg 25
32699 Extertal
Förderverein Beitrittserklärung
Hiermit beantrage ich (Name, Vorname)
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Anschrift (PLZ, Ort, Straße, Hausnr.)
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Telefon: _______________________________________
E-Mail_________________________________________ (nur für Newsletter)
als Eltern / Schüler / Lehrer / ehemalige Schüler/Sonstiges____________________
die Mitgliedschaft im „Förderverein der Sekundarschule Nordlippe e.V.“
Die Satzung des Fördervereins erkenne ich an.
Ich bin bereit, den Jahresbeitrag von derzeit 12,00 € per Sepa-Lastschrift zum 15. Oktober jeden Jahres zu zahlen.
Die Mitgliedschaft kann jederzeit durch schriftliche Erklärung jeweils zum Jahresende mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden.